Im Jahr 2024 rückte der Einsatz von Videoüberwachung in Unternehmen erneut stärker in den Fokus der Rechtsprechung. Anlass waren mehrere Verfahren, in denen überprüft wurde, unter welchen Voraussetzungen Kameras im betrieblichen Umfeld zulässig sind.
Deutlich wurde dabei, dass Videoüberwachung stets eine sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen des Unternehmens und den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Personen erfordert. Insbesondere die dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen wurde weiterhin als besonders eingriffsintensiv bewertet.
Gerichte stellten klar, dass offene und transparent kommunizierte Videoüberwachung eher zulässig sein kann als verdeckte Maßnahmen. Gleichzeitig reicht allein der Hinweis auf Sicherheitsinteressen nicht aus, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen.
Für Unternehmen ist es daher wichtig, den Zweck der Videoüberwachung klar festzulegen und den überwachten Bereich möglichst eng zu begrenzen. Auch Speicherfristen sollten kurz gehalten und technisch durchgesetzt werden.
Eine nachvollziehbare Dokumentation der Interessenabwägung sowie eine transparente Information der betroffenen Personen können dazu beitragen, rechtliche Risiken zu reduzieren und Konflikte zu vermeiden.
