Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Eine Frage die wir oft hören und die die natürlich auch berechtigt ist. Bevor wir zur Beantwortung kommen, eine Gegenfrage: Was kostet ein Automechaniker oder ein Maler oder ein Steuerberater? Schwierige Frage, richtig? Kann man nicht so pauschal beantworten. Genau das gleiche gilt für den Datenschutzbeauftragten. Letztendlich kommt es darauf an, was er denn eigentlich tun soll. Vielleicht sind in Ihrem Unternehmen schon alle Prozesse genau dokumentiert, alle Mitarbeiter geschult, die IT ist professionell gewartet und eigentlich sind schon sämtliche Anforderungen umgesetzt. Der Datenschutzbeauftragte soll das ganze nur prüfen und eben als Ansprechpartner für Betroffene, Mitarbeiter und die Behörden zur Verfügung stehen. Das wäre dann  ein ziemlich geringer Aufwand. Vielleicht haben Sie im Unternehmen aber auch noch nie etwas zum Thema Datenschutz gemacht, der Datenschutzbeauftragte muss dann bei Null beginnen und sämtliche Prozesse durchleuchten, Mitarbeiter schulen, die IT Sicherheit prüfen, Betroffenenrechte umsetzen und und und…- -dann wird das ganze schnell mal ein Full-Time-Job.
Ganz entscheidend ist natürlich auch die Größe des Unternehmens (Mitarbeiter, Standorte) und Art und Umfang der verarbeiteten Daten. Das ist immer individuell, einen Pauschalpreis vorab festzulegen ist daher doch eher schwierig.

Monatspauschale & Aufwand

Als gänige Praxis hat es sich bewährt eine Monatspauschale festzulegen, die gewisse Grundleistungen beinhaltet und zusätzlichen Aufwand per Stunden- oder Tagessatz abzurechnen . Eine Monatspauschale ist schon daher nötig, da der Datenschutzbeauftragte seine Infrastruktur zur Verfügung stellen muss, erreichbar für Rückfragen sein muss und natürlich auch immer auf dem Laufenden bleiben soll.

Kauft man da nicht die Katze im Sack?

Ein seriöser Anbieter will, dass Sie stets über die Kosten im Bilde sind. Es erfolgt immer ein Erstgespräch, bei dem die Situation analysiert wird und der Aufwand und Leistungsumfang besprochen wird. Vielleicht stellt sich im im Gespräch heraus, dass der Datenschutzbeauftragter nicht der richtige für Sie ist – oder natürlich auch mal umgekehrt. Auf jeden Fall sollten Sie mit dem Datenschutzbeauftragten “gut zu Potte kommen” und die vereinbarten Leistungen und Kosten nachvollziehen können – dann steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts im Wege.